Wohn- und BetreuungsvertragsgesetzViele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Pflegeeinrichtungen, zunehmend aber auch in Pflegewohngemeinschaften. Seit 2009 stärkt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen geht.
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