St. Elisabeth Seniorenheim
St. Elisabeth Seniorenheim

Leistungsentgelt

St. Elisabeth Seniorenheim ist berechtigt, für die Leistungen dem Bewohner oder kostenpflichtigen Dritten kostendeckende Entgelte zu berechnen. Dieses Entgelt setzt sich aus den drei Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Sie ergeben den täglichen Pflegesatz zuzüglich dem eventuellen Einzelzimmerzuschlag.

Unsere aktuellen Pflegesätze

Doppelzimmer

Tagesesatz

Doppelzimmer des Pflegesgrades 

2 3 4 5
Pflege 75,56 91,73 108,60 116,16
Unterkunft 17,40 17,40 17,40 17,40

Verpflegung

8,43 8,43 8,43 8,43

Investitionsentgelt

6,84 6,84 6,84

6,84

Ausbildungsumlage

 

Tagessatz

5,10

 

113,33

5,10

 

129,50

5,10

 

146,37

5,10

 

153,93

         
Preisangabe in Euro - Gültig ab Februar 2023

Monatssatz

Doppelzimmer des Pflegegrades

2 3 4 5
Monatssatz im Jahresdurchschnitt 3.447,50 3.939,39 4.452,58 4.682,55
abzügl. Pflegekassenleistung 770,00 1.262,00 1.775,00 2.005,00

abzügl. individueller Leistungszuschlag

nach § 43c der Pflegekasse  -  5%, 25%, 45% oder 70%                     

Preisangabe in Euro - Gültig ab Februar 2023

Einzelzimmer

Tagesesatz

Einzelzimmer des Pflegegrades 

2 3 4 5
Pflege 75,56 91,73 108,60 116,16
Unterkunft 17,40 17,40 17,40 17,40
Verpflegung 8,43 8,43 8,43 8,43
Invetitionsentgelt 7,92 7,92 7,92 7,92

Ausbildungsumlage

 

Tagessatz

5,10

 

114,41

5,10

 

130,58

5,10

 

147,45

5,10

 

155,01

         
Preisangabe in Euro - Gültig ab Februar 2023

Monatssatz

Einzelzimmer des Pflegegrades

2 3 4 5
Monatssatz im Jahresdurchschnitt 3.480,35 3.972,24

4.485,43

4.715,40
abzügl. Pflegekassenleistung 770,00 1.262,00 1.775,00 2.005,00

abzügl. individueller Leistungszuschlag

nach § 43c der Pflegekasse  -  5%, 25%, 45% oder 70%                     

Preisangabe in Euro - Gültig ab Februar 2023

Sozialhilfe (Leistungen nach dem BSHG)

 

Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe hat der, dessen Einkommen für den aufzubringenden Eigenanteil der Heimkosten nicht ausreicht und der sein Vermögen (Bar- und Sachvermögen) bis zu einer Grenze von 10.000 € pro Person aufgebraucht hat. Ein Antrag ist bei dem Sozialamt zu stellen, in dessen Bezirk der Bewohner vor Einzug in das Heim gemeldet war.

 

Bitte beachten Sie:

 

Sozialleistungen werden erst ab dem Tag der Antragstellung beim zuständigen Sozialhilfeträger gezahlt. Deshalb ist es zwingend notwendig mit der Heimaufnahme oder Eintreten einer entsprechenden Bedürftigkeit einen Antrag auf entsprechende Leistungen zu stellen.

 

Bei der Antragstellung ist Ihnen unser Sozialdienst gerne behilflich.

 

Anschrift

St. Elisabeth Seniorenheim

Fichtenweg 18

13587 Berlin

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Fax:

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